Willkommen bei der Bürgerinitiative gegen die A44

Herzlich Willkommen bei    A44-info.de   der Bürgerinitiative gegen die A44.

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Mitgliederbrief vom Februar 2022

Zum Jahreswechsel 2020/21 haben wir uns zuletzt gemeldet.
Damals hatten wir die Hoffnung,
im Sommer eine Jahreshauptversammlung abhalten zu können.
- Wie so vieles andere ist
daraus nichts geworden.

Das heißt nicht, dass in Sachen Planfeststellung des neuen Regenrückhaltebeckens nichts

passiert wäre.

Von Mai bis Juni 2021 fand eine sogenannte online-Konsultation statt.
Sie stelltt in Corona-Zeiten die Erörterung dar, zu der sich in „normalen Zeiten“ der
Antragsteller und alle, die Einwände gegen ein Projekt haben, bei der Planfeststellungsbehörde
treffen, und ihre Argumente nochmals austauschen.

Auf der Basis der vorher schriftlich eingereichten Einwände und der Erörterung entscheidet die Planfeststellungsbehörde dann, ob sie das Vorhaben genehmigt oder nicht.
Meist ist die Erörterung der letzte
Schritt vor der Genehmigung.
Bei der online-Konsultation haben die Naturschutzverbände (ebenso wie andere Einwender)
die Entgegnungen bekommen, die die DEGES zu den Stellungnahmen aller Beteiligten (das
sind zum Beispiel auch Behörden) für alle vorausgehenden Anträge gemacht hat.
Auf dieser
Basis konnten die Einwände nochmals verdeutlicht und Missverständnisse ausgeräumt
werden.

Die Einwände waren so überzeugend, dass es wieder keinen Planfeststellungsbeschluss gab.


Stattdessen kam dann im Oktober wieder ein neuer Antrag – der fünfte, wenn wir richtig

mitgezählt haben.
Angekündigter Hauptunterschied zu der vorausgehenden Fassung war, dass das neue
Regenrückhaltebecken nun in Form von drei Betonbecken errichtet werden soll statt als
folienabgedichtetes Erdbecken.

Grund dafür ist die Erkenntnis, dass das Erdbecken fast bis zum Rand im Grundwasser steht
und daher nicht dicht bleiben würde.
Auf den hohen
Grundwasserstand hatten die von uns beratenen Naturschutzverbände schon seit Jahren
hingewiesen.

Und die neue Fassung hielt noch eine weitere Überraschung bereit.

Auf einmal tauchte eine zweite Leitung, die es schon einmal in einem früheren Planungsstand gegeben hatte, wieder auf, mit der Straßenabwasser quasi heimlich zur Einleitungsstelle gepumpt werden soll.
Sie
fand sich allerdings nicht in den Plänen zur Kanalisation, wo sie hingehören würde, sondern
gut versteckt nur in einem Plan zum naturschutzrechtlichen Ausgleichskonzept.

Das stellt das ganze Entwässerungskonzept der Planung in Frage.

Das aktuelle Konzept beruht darauf, dass nur eine sehr geringe Menge Wasser zur Einleitungsstelle gelangen darf und die großen anfallenden Wassermengen in dem bestehenden und dem neuen Becken gespeichert werden müssen, um die Hochwassergefahr am Unterlauf der Anger nicht zu verschärfen.
Aus diesen
Becken darf nur eine bestimmte Menge in den Homberger Bach eingeleitet werden.

Mit der zweiten Leitung könnte aber sehr viel mehr Wasser zur Einleitungsstelle gepumpt werden.

Die Hochwassergefahr für den Unterlauf der Anger, vor allem die ohnehin hochwassergeplagten
Ortsteile Ratingen-Tiefenbroich, Düsseldorf-Angermund und Düsseldorf-Wittlaer, stiege weiter.
Welche Folgen das im schlimmsten Fall haben kann, wissen wir seit dem
Hochwasser im vergangenen Sommer, vor allem an der Ahr, Wupper, Düssel und anderswo nur zu gut.

Die Befürworter der A44 sind im Moment wieder sehr aktiv und verweisen auf die Bedeutung

der A44 für die gesamte Verkehrssituation im niederbergischen Raum und als Schneise für
die einpendelnden Mitarbeiter der Firmen, die neu angesiedelt werden.

Ob es in Zeiten von Klimawandel und Mobilitätswende tatsächlich sinnvoll ist, weiter auf

dieses Pferd zu setzen, muss jeder für sich beantworten.

Wir können nur feststellen, dass es Straßen NRW und DEGES in all der Zeit nicht gelungen

ist nachzuweisen, wie sie ihr Versprechen halten können, die A44 zu bauen ohne neue
Gefahren für das Grundwasser und bei Hochwasser zu schaffen.

Zusammen mit den Naturschutzverbänden werden wir weiter dafür arbeiten, dass diese

Zusage aus der Planfeststellung 2007 auch eingehalten wird.

Wir danken Ihnen, dass Sie uns dabei weiter unterstützen.

Und wir hoffen auf die Möglichkeit, dieses Jahr im Sommer tatsächlich eine Mitgliederversammlung
abhalten zu können.

Bleiben Sie gesund!
Ihr Vorstand

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Mitgliederbrief vom Januar 2021

in diesen ungewöhnlichen Zeiten möchten wir uns zumindest auf diesem Wege bei Ihnen melden.

Im November 2019 fand die letzte Jahreshauptversammlung statt. Der „alte“ Vorstand wurde wiedergewählt. Wir hoffen, die Umstände lassen es zu, 2021 wieder eine Jahreshaupt­versammlung abzuhalten.

Inzwischen hat sich wieder einiges getan, worüber wir Ihnen berichten möchten.

Wir haben im November 2019 darüber berichtet, dass es kurz zuvor einen neuen Antrag zum Entwässerungskonzept gegeben hat und dass das Konzept unserer Meinung nach so nicht funktionieren kann. Und wir hatten Recht. Der Antrag wurde nicht genehmigt (planfestge­stellt).

Stattdessen gab es im September diesen Jahres den nächsten Antrag dazu – inzwischen der vierte!!! Anlauf.

Der Antrag zeigt, dass unsere Bedenken gegen das frühere Konzept berechtigt waren. Es wird jetzt sogar beschrieben, dass auf Grund der unzureichenden Kanalisation das Wasser in großen Mengen über die Fahrbahn und den Seitenraum abfließt (mehrere hundert Kubik­meter). Es wird auch nicht mehr behauptet, dass das Wasser dann noch in das neue Regen­rück­haltebecken gelangt. Das Wasser wird nicht oder nicht hinreichend gereinigt. Und der Abfluss wird auch nicht hinreichend begrenzt, so dass bei starken Regenfällen die Hoch­wasser­gefahr am Unterlauf der Anger steigt.

Wir können uns nicht vorstellen, dass dieser Antrag genehmigt wird. Aber wir müssen abwarten.
Sollte der Antrag der Genehmigungsbehörde doch akzeptabel erscheinen, gibt es im kommenden Jahr einen Erörterungstermin, auf dem die Bedenken dann nochmals mit den Antragstellern diskutiert werden. Danach entscheidet die Genehmigungsbehörde.
Wie gesagt vermuten wir aber, dass es dazu nicht kommt. Dann wird es irgendwann einen neuen Antrag geben und wir müssen sehen, ob er besser ist als die vorausgehenden.

Zum Thema Lärmschutz gibt es leider keine Neuigkeiten. Lärmschutz soll es erst geben, wenn die Verkehrszahlen entsprechend hoch geworden sind. Das wird dann viel teurer, als wenn man es sofort machen würde, bzw. gemacht hätte, aber das ist für die Straßenplaner kein Argument. Sie überschreiten ihr Budget auch so schon massiv.

Alle, die öfter mal am Grünen Jäger vorbei kommen, werden es gesehen haben: statt der bisherigen Baustraße soll jetzt offenbar die A44 bis an die Angertalbrücke heran fertiggestellt werden. Warum man es damit jetzt so eilig hat und ob dann auch statt der provisorischen Auffahrt die endgültige, die auf der Westseite der Landstraße liegt, gebaut werden soll, wissen wir (noch) nicht. Für die gesamte Strecke ab dem westlichen Ende der Angertalbrücke besteht weiterhin kein Baurecht.

Wir bleiben weiter am Ball und hoffen, Sie bleiben an unserer Seite.

Bleiben Sie gesund!

Ihr Vorstand

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Pressemitteilung vom 11.01.2021 – keine Schuld der Umwelt- und Naturschutzverbände –

Liest man die Presseberichte zum Jahreswechsel bezüglich des Baus der A 44 Heiligenhaus – Velbert, könnte man den Eindruck gewinnen, als seien die Umwelt- und Naturschutzver­bän­de daran interessiert,  durch Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Wasserrück­haltung  den Bau der A 44  zu verzögern. Die Pendler sollen im Stau gelassen und die Homberger weiter belastet werden.

Erinnert sei daran, dass, als  der DEGES vor mehreren Jahren der Weiterbau der A 44 übertragen wurde, sie angekündigt hatte, im Jahre 2020 werde auf der ganzen A 44 der Verkehr laufen. Jetzt wird von 2024 oder 2025 gesprochen. Schuld der Umwelt- und Naturschutzverbände?

Vor einigen Wochen fand die vierte !! Auslegung von Unterlagen zum Bau des Rückhalte­beckens  an der Brachter Straße seit 2016 statt. Dreimal ergab sich zuvor im laufenden Verfahren, dass die Konzeption der DEGES nicht passte. Schuld der Umwelt- und Natur­schutz­verbände?

Die Umwelt- und Naturschutzverbände wissen, dass die A 44 gebaut werden wird, und wollen keine Verzögerung um der Verzögerung willen. Wohl aber wollen sie, dass im Interesse der Menschen und von Umwelt und Natur die Regelungen für den Bau von Anlagen an derartigen Straßen eingehalten werden. Dies betrifft insbesondere die Ent­wässerung im Bereich des Autobahnkreuzes A 3/A 44 und damit die Einhaltung der Richtlinie für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten.

Schon bei der Planfeststellung zur A 44 im Jahre 2007 war die Einhaltung der wasserschutz­rechtlichen Auflagen ein wichtiges Thema. Die A 44 ist nur mit der Auflage, dass sie einge­halten werden, genehmigt und diese Genehmigung (Planfeststellung) vom Bundesverwal­tungs­gericht bestätigt worden Genau darum, ob und wie dies gelingen kann, handelt es sich bei all den Deckblattverfahren, die es seither (seit 2008) gegeben hat. Derzeit geht es darum, wie verhindert werden kann, dass durch das Abwasser von der A 44 die Hochwassergefahr für die Ortsteile am Unterlauf von Anger und Schwarzbach weiter steigt. Dazu müssen Ein­richtungen geschaffen werden, mit denen das Wasser „zwischengelagert“ und dann zeit­verzögert langsam in die Anger eingeleitet wird.

Nach Ansicht der Verbände werden diese Anforderungen  auch durch die neueste Planung nicht ausreichend beachtet. Mit fatalen Folgen:

Der Wasseranfall im Bereich der Autobahn wird bei den zunehmenden Ereignissen von Starkregen und Dauerregen stärker sein als berechnet. Die bisher vorgesehene, nur auf Regenereignisse, die statistisch in jedem Jahr zu erwarten sind, ausgelegte Kanalisation kann die Straßenabwässer nicht fassen. Das Wasser fließt über die Fahrbahn ab und dem Gefälle folgend zum Autobahnkreuz Ratingen-Ost. Dort wird auf der Fahrbahn sowie den Auf- und Abfahrten die Unfallgefahr erhöht. Nur ein Teil gelangt tatsächlich in das Rückhaltebecken. Das gesamte andere Wasser fließt schließlich am tiefsten Punkt ins Gelände, wo es teils versickert (In der Wasserschutzzone II dicht am Wasserwerk) und ansonsten über Hahnerhofer und Homberger Bach zur Anger gelangt und eben doch in die Hochwassergefahr erhöht.

Die vorgesehene Rückhaltung wird auch nicht  das anfallende Straßenabwasser ausreichend reinigen können. Belastetes Abwasser wird aus den Anlagen in die Bäche eingeleitet werden und dort Fauna und Flora schädigen.

Auch die im letzten Jahr vorgestellte Planung verstößt in vieler Hinsicht, besonders zum Hoch- und Trinkwasserschutz, gegen gesetzliche Auflagen Wir können uns nicht vorstellen, dass sie so genehmigt wird.

Bereits seit langem schlägt die Bürgerinitiative zusammen mit den Umwelt und Natur­schutzverbänden eine andere, unseres Erachtens sinnvollere Lösung vor, einen Stau­raum­kanal unter der A 44 in dem noch zu bauenden Teil westlich der Autobahn 3.

Die DEGES hat hingegen mit immer wieder anderen Begründungen an dem Projekt des Rückhaltebeckens an der Brachter Straße festgehalten, obwohl es sich längst als ungeeignet erwiesen hat.

Schuld an der fortlaufenden Verzögerungen tragen weder die Bürgerinitiative noch die Umwelt- und Naturschutzverbände, sondern die DEGES, die sich nicht von ihrem Projekt trennen will und die Anwohner und Anwohnerinnen in der Hofermühle und in Homberg immer weiter dem Verkehr zwischen den Anschlussstellen aussetzt.

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Bürgerfunk am 11.01.2021 um 20.04 Uhr

Umweltmagazin BUNDnessel
am Montag, 11. Januar 2021, um 20.04 Uhr
im Bürgerfunk von Radio Neandertal (UKW 97,6).

Mit Interviews mit Frau und Herrn Dr. Bruckhaus.

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Die Schere zwischen Versprechungen und Wirklichkeit klafft weit auseinander

Maßnahmen zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner jetzt !

Immer wieder wird in Homberg über die erhebliche Zunahme des Verkehrs durch Hom­berg seit Inbetriebnahme  des A 44 – Teilstückes zwischen Velbert und Heili­gen­haus geklagt. Die Warnungen der Bürgerinitiative vor einer getrennten Inbe­trieb­nah­me des auch nach der Rechtsprechung einheitlich zu sehenden Teilstückes Velbert –Ratingen wurden von dem Landesbetrieb Straßenbau in den Wind gebla­sen. Die Fol­gen wurden schön geredet. Nur 2 Prozent werde der Verkehr durch Homberg zuneh­men. Man hielt es nicht einmal für nötig, wenigs­tens zeitgleich mit der Inbetrieb­nah­me des östlichen Stückes die Ampelschaltung in Homberg zu verbessern.

Im Jahre 2022 soll die Belastung vorbei sein, weil dann die gesamte Autobahn fertig sei. Das wird sich auch als falsche Angabe erweisen. Immer wieder kommt es zu Ver­zögerungen. Mit einem Jahr Verspätung kamen jetzt die Brückenteile für die Brücke über das Angertal an. Ein Weiterbau nach Westen ist erst möglich, wenn das Problem der Entwässerung gelöst ist. Das erneute Planfeststellungsverfahren für das Rückhaltebecken sollte schon voriges Jahr abgeschlossen sein. Bisher hat noch nicht einmal die erneute Auslegung stattgefunden. Noch ist ungeklärt, ob es mit den neuen Planungen gelingt,  Angerbach und Schwarzbach und damit die Anwohner vor Sturzfluten bei Starkregenereignissen zu schützen.

Und dann sollen 4 Brücken, dar­un­ter eine der längsten des gesamten Vorhabens, in drei Jahren fertig gestellt sein?

Im verkarsteten Gelände?

Wie lange hat noch mal der Bau des vom Untergrund her unproblematischen Ostabschnittes gedauert?

 

Den Anwohnern wurde beim Planfeststellungsbeschluss gesagt, die verkehrliche Belas­tung im Teilstück Velbert – Ratingen sei begrenzt. Und darauf wurde der Lärm­schutz ausgerichtet. Hinweise auf andere Pläne mit weitaus höheren Verkehrszahlen wurden ignoriert. Und nun sieht der neue Bundesverkehrswegeplan, der mit der  glei­chen Methodik von der gleichen Firma wie beim Planfeststellungsbeschluss gearbei­tet hat, eine erhebliche Zunahme des Verkehrs bis hin zu einer Verdoppelung vor. Steht die A 44 voll unter Verkehr, werden die Grenzwerte bei vielen Wohnbauten überschritten. Und das auch im Westen, wo noch gar nicht gebaut worden ist. Denn die DEGES lehnt hier Nachbesserungen ab.

 

Jetzt ist Handeln erforderlich, damit die Anwohner entlang der Trasse und anderswo nicht  unter  Fehleinschätzungen  und Schönrederei leiden müssen:

-Die Ampelanlagen müssen jetzt besser geschaltet werden und nicht erst, wenn irgendwer Zeit hat

- Die Anpassung des Lärmschutzes an die real  zu erwartenden Verkehrszahlen muss jetzt geplant  und umgesetzt werden und nicht erst, wenn die Anwohner jahrelang darunter gelitten haben.

 

Jürgen Lindemann
20.02.2019

 

 

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30.Jahreshauptversammlung am Donnerstag, 26.04.2018

die 30. Jahreshauptversammlung unserer Bürgerinitiative für das Jahr 2017
findet am Donnerstag, dem 26.April 2018 um 19.30 Uhr
in Ratingen-Homberg statt.

Neben den notwendigen Formalien möchten wir über die Entwicklungen
im letzten Jahr informieren und darüber, was in 2018 zu erwarten ist.

Vor allem möchten wir darüber sprechen, wie es mit den Möglichkeiten
auf

             Nachbesserung des Lärmschutzes    

aussieht.

Daher wird der Schwerpunkt des Abends das Thema des Lärmschutzes an der A44 sein.
Eine Rechtsanwältin, die sich intensiv mit dem Thema auseinander gesetzt hat,
wird über neue Erkenntnisse und Fragestellungen in Bezug auf die Lärmbelastung
durch die A44 berichten.

Wir laden alle Mitglieder und Freunde hierzu ein.

 


											
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